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Außerklinische Intensivpflege – Umsetzung der Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern

Ob Versicherte Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, wird durch den Medizinischen Dienst M-V regelmäßig überprüft. Dafür wird künftig einmal jährlich eine Begutachtung dort erfolgen, wo die Intensivpflege stattfindet. Dabei geht es um die Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung sowie um die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

 

Immer mehr Versicherte benötigen nach der Entlassung aus der Klinik weiterhin eine intensivpflegerische Versorgung. Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) sollen ihre Bedarfe angemessener berücksichtigt und die Versorgung verbessert werden.

Mit diesem Gesetz wird die außerklinische Intensivpflege in eine eigenständige Leistung nach § 37c SGB V überführt. Dies gilt für schwerkranke Versicherte mit oder ohne außerklinische Beatmung ebenso wie für Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden Erkrankungen.

Vor der Entscheidung der Krankenkassen bezüglich der Leistungsübernahme, sieht das Gesetz künftig eine Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung am Leistungsort vor. Ziel der Begutachtung ist es, sowohl die medizinischen Leistungsvoraussetzungen als auch die Sicherstellung der Versorgung am Leistungsort zu beurteilen.

Wir haben auf dieser Seite unter "Weitere Informationen" ein AKI- Informationsblatt zur Umsetzung der Begutachtungen sowie eine Checkliste der notwendigen Unterlagen als Download zur Verfügung gestellt.